Arbeitsrecht
Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht sind das Kündigungsrecht und die Beratung bei Aufhebungsvereinbarungen.
Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Arbeitnehmer die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz. Entsprechend wachsam muss man sein, wenn es beendet werden soll, sei es einseitig durch eine Kündigung oder einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag. Für den Beginn eines Arbeitsverhältnisses gibt es keine Formvorschriften, rein kommt man auch mündlich, raus dagegen nur schriftlich. Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn etwas unterschrieben werden soll.
Das gilt nicht nur für den Aufhebungsvertrag, der auch schon mal "Abwicklungsvertrag" heißen kann, sondern alle Schriftstücke, etwa "Ausgleichsquittungen", die einem zusammen mit einer Kündigung überreicht werden, oder "Empfangsbestätigungen", deren Inhalt nicht immer ganz klar ist.
Die Beendigung von Arbeitsverträgen hat oft Auswirkungen auf andere Bereiche, beim Arbeitslosengeld, wenn man dieses anschließend beantragt, oder bei der Betriebsrente, die vielleicht erst 15, 20 Jahre später zur Auszahlung kommt. Es gibt auch steuerliche Folgen: Abfindungen sind nicht steuerfrei, sie werden als Bruttobetrag vereinbart und als Nettobetrag ausgezahlt. Bei hohen Abfindungsbeträgen kann es sich empfehlen, die Auszahlung zu staffeln.
Abgesehen von diesen rechtlichen Fragen ist es aber auch psychologisch nicht ganz einfach, über sein eigenes Ausscheiden zu verhandeln. Das richtige Taktieren ist oft wichtiger als die rechtliche Ausgangssituation. Und das gilt für beide Seiten, auch Arbeitgebern fällt es nicht immer leicht, Beendigungsgespräche zu führen, oder angemessen zu reagieren, wenn sich ein Arbeitnehmer gegen Ende des Arbeitsverhältnisses anders verhält als man gedacht hatte.
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Rechtsanwalt Lars Finke, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, Duisburg